Corona-Lockerungen in BaWü und was es für Hochzeiten bedeutet

Corona-Lockerungen – seit dem 07.06. kommen immer wieder neue Meldungen zu Corona-Lockerungen, die nun auch das Heiraten wieder möglich machen. Einige Bundesländer sind dabei schon etwas weiter als andere. Die Unterschiede der neuen Corona-Lockerungen könnten daher nicht größer sein. Daher möchte ich heute für euch zusammenfassen, was es für eine Hochzeit in Baden-Württemberg nun bedeutet.

Nach Corona-Lockerungen in Schleswig-Holstein keimt Hoffnung auf

Schleswig-Holstein erlaubt Hochzeiten seit dem 31.05.2021. Zwar „nur“ mit 25 Personen im Innen- und 50 im Außenraum, doch bereits ab dem 14.06.2021 sind es 125 Personen im Innen- und 250 im Außenbereich. Dies wird noch getoppt, denn ab dem 28.06.2021 sind 250 Personen drinnen und 500 draußen gestattet. Die Testpflicht bleibt bestehen; Geimpfte werden gar nicht mitgezählt.

Nicht ganz so verheißungs-, doch immer noch hoffnungsvoll, wurden weitere Corona-Lockerungen von Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Hessen, Rheinland-Pfalz, Berlin und Brandenburg bekannt. Als dann die Lockerungen für Baden-Württemberg bekannt wurden, war diese schon sehr ernüchternd. Um nicht zu sagen enttäuschend. Zwar gehören kleine Hochzeiten wie noch zu Anfang des Jahres definitiv der Vergangenheit an, doch ist die „Ausbeute“ doch sehr mager.

Corona-Lockerungen für Baden-Württemberg ab dem 07.06.21

Die für Baden-Württemberg getroffenen Lockerungen sind leider nicht ganz so optimistisch wie in anderen Bundesländern (trotz sehr guter Inzidenz). Daher wurden folgende Regelungen – abhängig von der Inzidenz festgelegt:

  • Inzidenz unter 100: Treffen im öffentlichen oder privaten Raum (gilt auch für Hochzeiten): 2 Haushalte, max. 5 Personen, Kinder der beiden Haushalte bis einschl. 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.
  • Inzidenz unter 50: Treffen im privaten und öffentlichen Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten. Kinder der Haushalte bis einschl. 13 Jahren werden nicht mitgezählt. Zusätzlich dürfen 5 Kinder bis einschl. 13 Jahre aus 5 weiteren Haushalten dazu kommen (für Kindergeburtstage)
  • Inzidenz unter 35: Feiern im Gastgewerbe bis 50 Personen innen und außen (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen – lt. dem Land BaWü besteht jedoch kein Tanzverbot für Hochzeiten) mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis

Aktuelle Corona-Zahlen

Nach heutigem Stand sind die Inzidenzen weit unter 35 für unsere Region, d.h.

  • Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald: 13,7
  • Stadtkreis Freiburg: 12,5
  • Landkreis Emmendingen: 6,0
  • Landkreis Lörrach: 14,9
  • Landkreis Ortenaukreis: 22,0

Diese Zahlen lassen die Hochzeitsplaner in Baden-Württemberg aufhorchen, denn zu streng scheinen diese Regelungen. Unzählige Aufrufe der Branche versuchen hier ein Update dieser Regelungen zu erreichen. Ob, wann und in welcher Form dies passiert – ich halte euch auf dem Laufenden.

Was bedeuten die Corona-Lockerungen nun für Trauungen?

Ich habe mich nochmal auf der Seite von www.baden-württemberg.de informiert und ganz explizit nach den Regularien gesucht. Leider gibt es keine weitere Lockerung bei Inzidenzen unter 35, daher konnte ich jedoch noch mal überblickend folgende Informationen für euch entlocken:

Standesamtliche Trauung sind möglich. Dabei dürfen bis zu 10 Personen an der Trauung teilnehmen, wobei Kinder der Eheschließenden, geimpfte und genesene Personen sowie der/ die Standesbeamte/in nicht mitgezählt werden.

Eine kirchliche Hochzeit wird wie eine religiöse Veranstaltung behandelt, d.h. die Anzahl der zulässigen Gäste richtet sich nach der Größe Kirche. Ein Mindestabstand von 1,5m zu jeder Person muss eingehalten sowie die Masken müssen während der Zeremonie getragen werden.

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