Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zahlungsmodalitäten

(1) 75% des Basispreises als Anzahlung spätestens eine Woche nach Vertragsunterzeichnung. Die Anzahlung sichert Name Hochzeitsplaner Dienstleistungen zum vereinbarten Veranstaltungsdatum und ist im Falle einer Stornierung oder Vertragsauflösung – außer bei Ausübung des Widerrufrechts nach dem Fernabsatzgesetz – nicht erstattungsfähig.

25% des Basispreises ist bis acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu leisten.

Die Restsumme wird aus den tatsächlichen Ausgaben nach Erhalt der letzten Rechnungen aller Dienstleister (s. Provision) + die zusätzlichen Kosten (z.B. Arbeitszeit, KM-Geld, ausgelegtes Geld) in Rechnung gestellt und ist sofort nach Rechnungserhalt zu zahlen.

(2) Provision gestaffelt (abhängig von den finalen Ausgaben):

10.000 € – 20.000 €:                              10%

20.000 € – 35.000 €:                               7,5%

35.000 € – 50.000 €:                               5%

50.000 € +:                                                2,5%

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basissatz nach §288 BGB verrechnet. Darüber hinaus ist der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, Leistungen aus Verträgen ohne vorherige Verständigung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen, und nach Ablauf einer erneuten Frist von zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Wird die Schlusszahlung nicht innerhalb der vereinbarten Frist von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn geleistet, so ist Name Hochzeitsplaner zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz für die Auftraggeber.

(4) Bei Beenden des Vertrags VORZEITIG und auf beiderseitigem Einverständnis, muss der Restbetrag der Anzahlung, d.h. die restlichen monatlichen zu zahlenden Raten unverzüglich gezahlt werden, damit es zur Auflösung des Vertrags kommt. Sollte die Stornierung oder Beendigung < acht Wochen bis zum Veranstaltungstermin erfolgen, wird die Restzahlung zu folgenden Teilen fällig:

8 – 6 Wochen vor Veranstaltungstermin: 25% der Restzahlung

6 – 4 Wochen vor Veranstaltungstermin: 50% der Restzahlung

4 – 2 Wochen vor Veranstaltungstermin: 75% der Restzahlung

ab 2 Wochen vor Veranstaltungstermin: 100% der Restzahlung

§ 2 Zusätzliche Dienstleistungen

(1) Zusätzliche Dienstleistungen wie Auf- bzw. Abbauarbeiten, die über die Koordination und Einweisung der Dienstleister hinaus geht, werden entsprechend in Rechnung gestellt. Weitere Gruppenaktivitäten, Sightseeing-Touren, Shopping-Begleitung für Braut und Bräutigam oder die Erstellung einer Hochzeitswebsite sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Nicht enthalten sind ebenso die Planung der standesamtlichen Trauung, eines Polterabends oder Junggesellen/-innenabschieds. Zusatzleistungen können nach Verfügbarkeit zu einem Stundensatz von 100 EUR gebucht werden.

(2) Die standesamtliche Trauung sowie deren Ablauf und Organisation des Sektempfangs sind im Preis nicht inbegriffen, sollten sie an einem anderen Tag stattfinden. Gerne spreche ich Empfehlungen für etwaige Dienstleister aus.

§ 3 Übernachtungs- und Reisekosten sowie Spesen 

(1) Im Auswahlprozess der Location spricht Name Hochzeitsplaner  Empfehlungen für auserwählte Locations aus. Die Verfügbarkeit der vom Brautpaar favorisierten Locations wird im Nachgang geklärt. Übernachtungs- und Reisekosten sowie Spesen, die am Veranstaltungsdatum entstehen, sind in der Gesamtsumme enthalten, sofern sich die Hochzeitsfeier in einem Umkreis von 50 km des Wohnorts von Name Hochzeitsplaner befindet. 

(2) Über diesen Umkreis hinaus, fallen Übernachtungskosten für max. zwei Nächte zum Veranstaltungsdatum vor Ort sowie weitere Reisekosten und Spesen nach Aufwand an. Diese werden im Nachgang ebenfalls in Rechnung gestellt.Eine einfache Verpflegung für Name Hochzeitsplaner  und deren Erfüllungsgehilfen in Form von Essen und alkoholfreien Getränken wird am Veranstaltungstag von den Auftraggebern unentgeltlich zur Verfügung gestellt. 

(3) Bei Halb- oder Ganztagsbuchungen sind Name Hochzeitsplaner und deren Erfüllungsgehilfen angemessene Pausen zu gewähren.

§ 4 Schutzrechte

(1) Alle Leistungen von Name Hochzeitsplaner bleiben deren geistiges Eigentum. Durch Zahlung des Honorars erwerben die Auftraggeber das Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte Zeit. Die Auftraggeber gewährleisten, dass die an sie von Name Hochzeitsplaner zur Verfügung gestellten Unterlagen auf eventuell bestehende Urheber- oder sonstige Rechte Dritter überprüft sind und stellen Name Hochzeitsplaner bei Rechtsverletzungen von der Inanspruchnahme aller Dritter frei.

§ 5 Veranstaltungsbedingte Gebühren und Abgaben

(1) Bei Abschluss von Verträgen mit Künstlern (Bildende Kunst, Musik, darstellende Kunst und Wort) ist eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten. Name Hochzeitsplaner ist, obwohl selbst nicht Vertragspartner, gesetzlich verpflichtet, an die Künstlersozialkasse das Engagement von Künstlern zu melden. Bemessungsgrundlage der Abgabe sind alle Entgelte, die für künstlerische Leistungen gezahlt werden, ausgenommen die ausgewiesene Umsatzsteuer, die steuerfreien Aufwandsentschädigungen und die in § 3 Nr. 26 des Einkommensteuergesetzes (Einnahmen aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten) genannten steuerfreien Einnahmen. Die Auftraggeber verpflichten sich hiermit, die Abgaben in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe an die Künstlersozialkasse abzuführen.

(2) Sollten veranstaltungsbedingte Gebühren (zum Beispiel an die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA)) oder Kosten für Energie, Wasser etc. anfallen, so sind diese vom den Auftraggebern zu entrichten.

§ 6 Erfüllungsgehilfen

(1) Der Auftragnehmer behält sich zur Ausführung dieses Vertrages vor, in einzelnen Planungsstadien und während der Veranstaltung einen oder mehrere zusätzliche Erfüllungsgehilfen einzusetzen, um ein reibungsloses Projektmanagement zu gewährleisten. Alle Bestimmungen dieses Vertrages gelten gleichzeitig für sämtliche Erfüllungsgehilfen. Der Auftraggeber wird hierüber sowie über die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten vorab informiert.

§ 7 Gewährleistung

(1) Name Hochzeitsplaner leistet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe dieses Vertrages Gewähr für ihre Leistungen. Gewährleistungsansprüche sind jedoch bei Fehlern ausgeschlossen, die auf Informationen, Empfehlungen und Weisungen der Auftraggeber zurückzuführen sind. 

(2) Offensichtliche Mängel sind von den Auftraggebern unverzüglich bei Lieferung zu rügen. Verdeckte Mängel sind von den Auftraggebern innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu rügen und mit genauen Angaben anzuführen. Andernfalls können Ansprüche aus diesen Mängeln nicht geltend gemacht werden. 

§ 8 Haftung und Schadenersatz

(1) Name Hochzeitsplaner  ist verpflichtet, erteilte Aufträge sorgfältig auszuführen und dabei alle Interessen der Auftraggeber zu wahren. Name Hochzeitsplaner  haftet für Schäden nur im Falle, dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und der Ersatz von Folgeschäden oder Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. 

(2) Die Tätigkeit von Name Hochzeitsplaner  ist ausschließlich beratender Art. Bei der Buchung von Locations und Dienstleistungen jeglicher Art, die für die individuelle Gestaltung und einen entspannten Ablauf des Events notwendig sind, steht Name Hochzeitsplaner  die Auftraggeber in beratender Tätigkeit mit Vorschlägen und Fachwissen zur Seite. Alle Verträge mit einzelnen Lieferanten und weiteren Dritten wie z.B. Restaurantbetreibern, Musikgruppen oder Blumenfachgeschäften werden ausschließlich durch die Auftraggeber geschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn Name Hochzeitsplaner  die Auftraggeber zu Vertragsverhandlungen oder Vertragsabschlüssen begleitet, um die Auftraggeber beratend zu unterstützen. Ohne schriftliche, von allen Vertragsparteien unterschriebene Vollmacht wird Name Hochzeitsplaner  keine Verträge mit externen Vertragspartnern abschließen, auch nicht mündlich. Name Hochzeitsplaner  haftet weder gemeinschaftlich noch gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die sich aus Verträgen zwischen den Auftraggebern und Dritten ergeben. Die Begleichung von Rechnungen und Fälligkeiten, die sich aus solchen Verträgen oder Vereinbarungen ergeben, obliegen allein den Auftraggebern. Auch nachträgliche Preisabweichungen (z.B. Arbeitszeit, gestiegene Materialpreise), die zum Zeitpunkt des Angebots noch nicht bekannt waren oder „nach Aufwand“ im Angebot angegeben wurden, trägt der Auftraggeber. Ebenso kann Name Hochzeitsplaner  bei Schlechterfüllung durch einzelne Lieferanten nicht zur Haftung herangezogen werden. 

(3) Soweit Name Hochzeitsplaner  für die Auftraggeber auf deren Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und für Rechnung der Auftraggeber. Die Auftraggeber haften für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße und pünktliche Rückgabe. Des Weiteren haftet der Auftraggeber für überlassenes Miet(Leih)material im Hinblick auf Beschädigung, Diebstahl, grobe Verunreinigung und unsachgemäße Behandlung. Name Hochzeitsplaner  übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht für mitgeführte Ausstellungsstücke als auch persönliche Gegenstände und es besteht keine Haftung seitens Name Hochzeitsplaner  bezüglich Verlust, Untergang oder Beschädigung, lediglich bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Verletzung der Vertragspflichten, begrenzt auf die jeweilige Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung. 

(4) Den Auftraggebern wird empfohlen, sich gegen eventuelle Schadensfälle zu versichern. Die Versicherung hierfür obliegt beim Auftraggeber. Dies gilt auch für Versicherungsforderungen von Dienstleistern basierend auf deren Verträge (z.B. bei Zeltverleih, technischem Equipment…).

§ 9 Höhere Gewalt

(1) Der Auftragnehmer wird von der Einhaltung der vereinbarten Termine und Leistungen entbunden, wenn Ereignisse eintreten, die unabwendbar oder unvorhersehbar oder von Name Hochzeitsplaner  nicht zu vertreten sind, so zum Beispiel Fälle höherer Gewalt wie Unwetter, Unfälle, Krawalle, Streiks, Brände, Überflutungen oder Epidemien, Einschränkungen und Vorgaben von Behörden, die außerhalb des Einflussbereiches von Name Hochzeitsplaner  liegen, Verzögerungen von Dritten oder kurzfristige die Leistungserfüllung behindernde Erkrankungen. Im Krankheitsfall wird sich der Auftragnehmer bemühen, entsprechenden Ersatz zu finden; Ansprüche auf Schadensersatz entfallen.

(2) Ebenso haftet Name Hochzeitsplaner  nicht für den Fall, dass beauftragte Dienstleister oder Lieferanten durch Höhere Gewalt oder Krankheit die vereinbarten Leistungen nicht oder nur teilweise erbringen. 

§ 10 Pflichten und Obliegenheiten der Auftraggeber

(1) Die Auftraggeber verpflichten sich, Name Hochzeitsplaner  alle zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen und ihrerseits alle notwendigen Aktivitäten zu erbringen, die für die bestmögliche Begleitung der Veranstaltungsplanung erforderlich werden. Sollten die Auftraggeber vereinbarten Verpflichtungen nicht oder verspätet nachkommen, kann es zu Fällen der Nichteinhaltung von Terminen dritter Dienstleister kommen, für die kein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Mit Ausnahme minimaler Modifikationen wird 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Abschluss der Produktionsplanung anvisiert, um den Auftraggebern die ereignisreiche Zeit vor der Veranstaltung so entspannt wie möglich zu gestalten. Die Bestätigung der Gästeliste durch die Auftraggeber erfolgt 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn und gilt als Grundlage der Auftragsbestätigungen mit dritten Dienstleistern wie Transportunternehmen, Mietservices, Hotels, Catering & Küche etc. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass den Auftraggebern – je nach Vertragsbindung mit dritten Dienstleistern – bei einer kurzfristigeren Änderung der Gästezahl Ausfall- und Entschädigungskosten entstehen können. 

§ 11 Rücktritt vom Vertrag und Kündigung

(1) Die ordentliche und außerordentliche Kündigung wird ausgeschlossen, sofern dies nicht in beiderseitigem Einverständnis geschieht. Rechte der Auftraggeber aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Die Kosten für die bis dahin getätigten Leistungen werden einbehalten (s. „Zahlungsmodalitäten“).

(2) So fern als Fernabsatzvertrag in Deutschland verwendet, ist folgendes Widerrufsrecht zu berücksichtigen:

§ 12 Widerrufsrecht

(1) Den Auftragsgebern als Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nachfolgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Die Auftraggeber haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab Eingang des unterschriebenen Vertrags bei Name Hochzeitsplaner .

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung auch dann, wenn Name Hochzeitsplaner  mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem die Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt haben, dass Name Hochzeitsplaner  mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und sie ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass sie durch ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags ihr Widerrufsrecht verlieren.

(4) Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Auftraggeber Name Hochzeitsplaner ,

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mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

§ 13 Widerrufsfolgen

(1) Wenn die Auftraggeber diesen Vertrag widerrufen, hat Name Hochzeitsplaner  den Auftraggebern alle Zahlungen, die Name Hochzeitsplaner  von ihnen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von Name Hochzeitsplaner  angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Name Hochzeitsplaner  eingegangen ist.

(2) Für diese Rückzahlung verwendet Name Hochzeitsplaner  dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit den Auftraggebern wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden den Auftraggebern wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(3) Sofern Waren geliefert wurden, kann Name Hochzeitsplaner  die Rückzahlung verweigern, bis Name Hochzeitsplaner  die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis die Auftraggeber den Nachweis erbracht haben, dass sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

(4) Die Auftraggeber haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem sie Name Hochzeitsplaner  über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an Name Hochzeitsplaner  zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Auftraggeber die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Die Auftraggeber tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

§ 14 Vertraulichkeit, Datenschutz und Datenverarbeitung

(1) Alle dem Auftragnehmer durch die Auftraggeber überlassenen Daten werden vertraulich behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet. Ansonsten gilt über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltene Kenntnisse strenge Vertraulichkeit gegenüber Dritten.

§ 15 Salvatorische Klausel

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen, sofern sie von der unwirksamen Bestimmung teilbar sind, nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten dann die gesetzlichen Vorschriften, bis die Vertragspartner die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck / dem Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. 

§ 16 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

(1) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle beiderseitigen Leistungen aus diesem Vertrag gilt Freiburg im Breisgau. Hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis gilt das Recht der (Bundesrepublik Deutschland, auch im grenzüberschreitenden Verkehr unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 

§ 17 Allgemeine Bestimmungen

(1) Dieser Vertrag ist für alle Vertragsparteien bindend. Änderungen, Zusicherungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausschließlich der schriftlichen Bestätigung durch Name Hochzeitsplaner; einseitige Änderungen durch die Auftraggeber sind unwirksam. Genannte Honorare behalten ihre Gültigkeit für zwei Wochen nach Erstellungsdatum dieses Vertrages. Als Vertragsbeginn gilt das Datum der Vertragsunterzeichnung. Die Bedingungen dieses Vertrages sind vertraulich. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 18 Veröffentlichung

(1) Name Hochzeitsplaner behält sich das Recht vor, an Orten, an denen die Umsetzung des Designkonzepts und somit des geistigen Eigentums durchgeführt wird, eigene Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken zu machen. Bilder während des Planungsprozesses, den Vorbereitungen am Hochzeitstag oder Sequenzen während der Feierlichkeiten sind für uns in Ordnung, sofern die Gäste nicht sichtbar sind. 

(2) Der Auftragnehmer stimmt der Veröffentlichung der Bilder zu Werbezwecken in Broschüren, Flyern und Internetseiten zu. Die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes werden dabei berücksichtigt. 

§ 19 Erwähnung auf Social Media

(1) Hiermit geben wir unser Einverständnis, uns auf Social Media in Storys, Reels oder Beiträgen zu verlinken und teilen dir in diesem Zuge auch unseren Profilnamen mit. Sofern nicht explizit genannt, ist es ok, wenn ihr mit den Gesichtern zu sehen seid.

(2) Die Urheberrechte des Fotografen werden zu jedem Zeitpunkt eingehalten, in dem eine Verlinkung derer zugesagt wird. Auf Wunsch kann dies auch für die Verlinkung des Brautpaares gewünscht werden. Dies bedarf der Schriftform.

§ 20 Abbildungen/ Fotos

(1) Für Werbezwecke stellen die Auftragnehmer außerdem dem Auftraggeber Name Hochzeitsplaner  15-20 Bilder zur Verfügung, die Sie auf den Social-Media-Kanälen oder zu anderen Werbezwecken (wie z.B. Flyer, Website) verwenden darf. Diese Bilder dürfen vorher sorgfältig durch das Brautpaar ausgewählt werden, sobald diese vom Fotografen verfügbar sind. Dies geschieht unter der Wahrung der persönlichen Rechte des Brautpaares und der Gäste. Ein paar Bilder, die das Paar (von vorne) zeigt, wären dabei sehr wünschenswert.

(2) Abbildungen und Fotos sowohl in Broschüren, Flyern, Internetseiten als auch in Präsentationen auf CD/DVD können von der Wirklichkeit geringfügig abweichen. Es werden keine Nachbearbeitung oder Veränderungen an den Bildern vorgenommen. 

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung Sales by Women GmbH maßgebend.

AGB Stand: 06.02.2024 © Vervielfältigung verboten